- Ein Lehrgangsrücktritt muss über den erfolgten Buchungsweg erfolgen.
- Bei einem Lehrgangsrücktritt ab 30 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,– berechnet, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft.
- Bei einem Lehrgangsrücktritt ab 5 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen der angemeldeten Person beim Lehrgang wird die volle Teilnahmegebühr fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft.
- Muss eine Person einen Lehrgang aufgrund nicht erfüllter Zulassungsvoraussetzungen abbrechen, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft bei vorzeitiger Abreise.
- Sollte ein Lehrgang durch uns abgesagt werden, erhält der*die Teilnehmende ggf. gezahlte Lehrgangsgebühren in voller Höhe zurückerstattet.
- Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bildrechte bzw. Bilderverarbeitung im Rahmen der Vereinsarbeit
Bilderverarbeitung im Rahmen der Vereinsarbeit
- Der Teilnehmende erklärt sich bereit, Bildmaterial un Filmmaterial das während des Veranstaltung entsteht, für die Weiterverarbeitung und Nutzung Publikationen in jeder Form freizugeben sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dabei umfasst die Nutzung des Materials des Verein sowie deren Partnerorganisationen und Kooperationspartner.
Stand: 01.12.2023